Werkszeugnis ist kein SGS-Bericht: Das eine folgt der Schmelze, das andere der Beschichtung

In vielen Bestellungen stehen beide Dokumente, und sobald eines davon eintrifft, wird der Vorgang geschlossen. Das Werkszeugnis beantwortet, aus welcher Schmelze das Material stammt und wo Zusammensetzung und Festigkeit liegen. Fragen nach sechswertigem Chrom oder Cadmium betreffen die Beschichtung, und die Beschichtung steht nicht in dieser Schmelzentabelle. SGS wiederum ist der Name eines Prüflabors.

Zwei Sechskantschrauben aus Stahl liegen parallel; am Ende der unteren Schraube ist eine dünne rote Schicht freigelegt.

Zwei Dokumente, zwei Fragen – und einer der drei Namen ist gar keine Dokumentart. Das Werkszeugnis wird nach EN 10204 ausgestellt und verfolgt die Schmelze des Grundwerkstoffs. Die RoHS beschränkt zehn Stoffe; die Grenzwerte beziehen sich auf das Gewicht des „homogenen Werkstoffs“, und nach dieser Definition lässt sich die Beschichtung getrennt vom darunterliegenden Stahl betrachten. SGS ist ein Labor; „mit SGS“ in der Bestellung legt nicht fest, was geprüft werden soll.

Wie man ein Werkszeugnis prüft, haben wir an anderer Stelle beschrieben; dort sind die vier Bescheinigungstypen der EN 10204 und die Prüfung Feld für Feld behandelt. Diese Seite befasst sich mit der Lücke daneben: Wenn eine Zeichnung zugleich Werkszeugnis und RoHS verlangt, an welcher Stelle trennen sich die Nachweisketten der beiden Dokumente?

Drei Namen, nur zwei davon sind Dokumente

Das Werkszeugnis ist eine Dokumentkategorie, geregelt in EN 10204; für Verbindungselemente gibt es zusätzlich die eigene ISO 16228. RoHS ist eine EU-Richtlinie, Directive 2011/65/EU; sie legt Stoffe und Höchstkonzentrationen fest, kein Dokumentformat.

SGS ist ein Prüfunternehmen. Es kann RoHS-Prüfberichte ausstellen, ebenso Berichte zu Lebensmitteln, Textilien oder Spielzeug. Der Satz „SGS-Bericht beilegen“ in einer Bestellung legt weder die Prüfparameter fest noch die maßgebliche Fassung der Vorschrift noch die Werkstoffschicht, aus der die Probe stammen soll. Er legt fest, wer prüft, nicht was geprüft wird.

Dass ein Name die Informationen nicht tragen kann, die eine Bestellung braucht, haben wir mehrfach behandelt. Die Seite sechs Namen für dasselbe Teil betrifft Artikelbezeichnungen, diese Seite betrifft Dokumente.

Das Werkszeugnis endet an der Schmelzennummer

Was ein Werkszeugnis zusammenhält, ist die Schmelzennummer. Über sie lässt sich ein fertiges Verbindungselement auf eine bestimmte Schmelze zurückführen, mit deren chemischer Zusammensetzung und mechanischen Eigenschaften. Diese Kette ist belastbar, aber sie beginnt und endet im Grundwerkstoff.

Die Oberflächenbehandlung steht durchaus im Zeugnis, und zwar als Kurzzeichen; hat die Bestellung eine Salzsprühnebel-Dauer vorgegeben, wird auch diese aufgeführt (was die Stundenzahl selbst belegt, steht auf der Seite zu den Salzsprühnebelstunden). Dieses Feld sagt, nach welcher Spezifikation die Teile beschichtet wurden, nicht, wie viele ppm sechswertiges Chrom in dieser Schicht stecken.

Der Grund liegt in der Reihenfolge der Fertigung. Galvanisiert wird erst nach Stauchen, Gewindewalzen und Wärmebehandlung, und die Kette der Schmelzennummer ist abgeschlossen, bevor die Beschichtung aufgebracht wird. Ob die Beschichtung fremdvergeben wird und zu welchem Anteil, ist von Werk zu Werk verschieden; dazu haben wir keine Zahlen und schreiben nichts.

Die 0,1 % der RoHS beziehen sich nicht auf die ganze Schraube

Hier wird am häufigsten falsch gerechnet. Der Titel von Anhang II der Directive 2011/65/EU lautet:

„Stoffe gemäß Artikel 4(1), die Beschränkungen unterliegen, und tolerierte Höchstkonzentrationen (Gewichtsprozent) in homogenen Werkstoffen“ (Übersetzung des englischen Wortlauts; Bezug: Artikel 4(1))

Entscheidend ist, wie „homogener Werkstoff“ definiert wird. Artikel 3 Nummer 20 der Richtlinie gibt die Antwort selbst:

„ein Werkstoff von durchgehend gleichförmiger Zusammensetzung oder ein aus einer Kombination von Werkstoffen bestehender Werkstoff, der nicht durch mechanische Vorgänge wie Abschrauben, Schneiden, Zerkleinern, Mahlen und Schleifen in einzelne Werkstoffe zerlegt oder getrennt werden kann“ (Übersetzung)

In dieser Aufzählung mechanischer Vorgänge steht das Schleifen. Eine Beschichtung lässt sich abschleifen; nach dieser Definition bilden Beschichtung und darunterliegender Stahl also nicht denselben homogenen Werkstoff. Der nächste Schritt ist unsere Schlussfolgerung, nicht der Wortlaut der Richtlinie: Wenn sich die Schicht abtrennen lässt, ist die Konzentration auf diese abgetrennte Schicht zu beziehen und nicht auf die ganze Schraube zu verteilen. Der Text regelt, wie getrennt wird; er sagt nicht wörtlich, dass eine vollständige Beschichtung einen homogenen Werkstoff bildet. Wie Mehrschichtsysteme (etwa Zink, Konversionsschicht und Versiegelung) aufzuteilen sind, dazu haben wir keine amtliche Leitlinie gefunden.

Der Unterschied betrifft die Größenordnung. Eine wenige Mikrometer dicke Schicht macht am Gewicht einer M5-Schraube nur einen Bruchteil aus; wer die Chrommenge durch die ganze Schraube teilt, erhält einen weit kleineren Anteil. Ob er dadurch unter 0,1 % fällt, hängt vom Gewichtsanteil der Schicht und der tatsächlichen Konzentration darin ab; wir haben keinen Fall für eine bestimmte Größe durchgerechnet und ziehen daher keinen Schluss. Gesagt sei nur: Mit dem falschen Nenner beantwortet die errechnete Zahl nicht die Frage, die die Richtlinie stellt.

Zehn Stoffe, und der eine, der Verbindungselemente betrifft

Beschränkter StoffHöchstkonzentration im homogenen Werkstoff (Gewicht)Quelle
Blei (Pb)0,1 %2011/65/EU Anhang II
Quecksilber (Hg)0,1 %ebenda
Cadmium (Cd)0,01 %ebenda
Sechswertiges Chrom Cr(VI)0,1 %ebenda
Polybromierte Biphenyle (PBB)0,1 %ebenda
Polybromierte Diphenylether (PBDE)0,1 %ebenda
DEHP0,1 %ergänzt durch (EU) 2015/863
BBP0,1 %ebenda
DBP0,1 %ebenda
DIBP0,1 %ebenda

Der Grenzwert für Cadmium ist zehnmal strenger als die übrigen neun; beim Abschreiben wird das leicht übersehen. Die vier Phthalate wurden durch die Commission Delegated Directive (EU) 2015/863 ergänzt und gelten seit 2019-07-22, für Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente seit 2021-07-22.

Für Verbindungselemente ist auf dieser Liste sechswertiges Chrom am unmittelbarsten relevant, denn es steckt in der Konversionsbehandlung nach dem Verzinken. (Welcher Stoff „am häufigsten“ Probleme macht, haben wir nicht erhoben und schreiben es nicht.) ISO 4042:2022 unterscheidet Passivierung (ohne sechswertiges Chrom) und Chromatierung (mit sechswertigem Chrom), und gelbe wie irisierende Farbtöne kommen bei beiden vor. Die Bezeichnung „Gelbverzinkung“ beantwortet diese Frage also nicht; das steht auf der Seite zu gemischten Beschichtungen. Warum die Farbe keine Verfahrensinformation mehr trägt, steht auf der Seite zu den Beschichtungskurzzeichen.

Auch zum Geltungsbereich ist eine Sache wissenswert. Die RoHS gilt für Elektro- und Elektronikgeräte; Anhang I nennt elf Kategorien. Eine Schraube ist für sich kein Elektro- oder Elektronikgerät; die Pflicht wird vom Gerätehersteller weitergegeben. Der Käufer braucht also den Nachweis, dass dieses Teil sein Gerät nicht vorschriftswidrig macht, nicht die Antwort auf die Frage, ob die Schraube selbst reguliert ist.

Zwei Zeilen, die in der Bestellung getrennt stehen sollten

Ihre FrageWas in die Bestellung gehört
Aus welcher Schmelze stammt das Material, und erfüllen Zusammensetzung und Festigkeit die Anforderungen? ISO 16228 F3.1 (oder EN 10204 3.1), mit Angabe der Schmelzennummer
Enthält die Beschichtung sechswertiges Chrom? Beschichtungskurzzeichen nach ISO 4042 sowie ein Cr(VI)-Bericht mit Angabe der maßgeblichen Fassung der Vorschrift und der Beschichtung als Probenschicht (welche Prüfnorm angewendet wird, klären Sie bitte mit Ihrem Labor; wir legen keine fest)

In der zweiten Zeile wird der Zusatz „Probenschicht: Beschichtung“ am leichtesten vergessen. Wird eine Mischprobe aus ganzen Schrauben eingeschickt, ist der Nenner nicht die Schicht, von der die Richtlinie spricht, und das Ergebnis beantwortet nicht dieselbe Frage.

Stehen beide Zeilen in der Bestellung, ist es normal, zwei Dokumente zu erhalten. Kommt nur eines, klären Sie zuerst, welche Seite fehlt.

Was diese Seite nicht beantwortet

REACH ist ein eigenes Regelwerk, vollständig Regulation (EC) No 1907/2006; es regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und ist ein anderer Mechanismus als Liste und Grenzwerte der RoHS. Grenzwerte und Mitteilungspflichten der REACH behandelt diese Seite nicht – den Wortlaut von Artikel 33 konnten wir diesmal nicht lesen; wie es dazu kam, steht in den Anmerkungen zu den Quellen unten. Wer mit REACH zu tun hat, sollte den Originaltext lesen und die Rechenweise der RoHS nicht darauf übertragen.

Nachtrag (2026-09-18): Ein Teil dieser Lücke ist inzwischen geschlossen. Über die Urteile, die den Artikel auslegen, statt über den Artikel selbst, lässt sich zumindest eines festhalten: Die 0,1 % der beiden Regelwerke haben nicht denselben Nenner – die RoHS rechnet im homogenen Werkstoff, die REACH im Erzeugnis. ⚠️ Den Originaltext von Artikel 33 haben wir jedoch weiterhin nicht gelesen; auch jene Seite weist darauf hin.

Welche Prüfungen SGS anbietet und zu welchem Preis, behandelt diese Seite ebenfalls nicht. Das ist deren Geschäft. Gesagt werden soll nur eines: Das ist eine Frage danach, wer prüft, nicht danach, was geprüft wird.

Dieser Beitrag behandelt Schritt 6: Dokumentation. Die vollständige Reihenfolge lautet Grundwerkstoff, Gewinde, Kopf, Antrieb, Oberfläche und Dokumentation. Warum eine andere Reihenfolge Nacharbeit verursacht, erläutert der englische Beitrag Specifying a screw.

Häufige Fragen

Im Werkszeugnis steht die Oberflächenbehandlung – warum braucht man zusätzlich einen RoHS-Bericht?

In der Beschreibung, die wir gelesen haben, enthält das Feld Oberflächenbehandlung im Werkszeugnis das Beschichtungskurzzeichen und, falls die Bestellung eine Salzsprühnebel-Dauer vorgibt, auch diese. Das Feld sagt, nach welcher Spezifikation die Teile beschichtet wurden; eine chemische Analyse der Schicht steht darin nicht. Die Nachweiskette des Werkszeugnisses hängt an der Schmelzennummer, und die verfolgt die Stahlschmelze des Grundwerkstoffs. Galvanisiert wird nach der Wärmebehandlung; wenn die Beschichtung aufgebracht wird, ist diese Kette bereits abgeschlossen. Wer Angaben zur Zusammensetzung der Schicht braucht, muss ein eigenes Dokument festlegen.

Beziehen sich die 0,1 % der RoHS auf die ganze Schraube?

Nein. Der Titel von Anhang II der Directive 2011/65/EU spricht von „maximum concentration values tolerated by weight in homogeneous materials“, also von Konzentrationen im homogenen Werkstoff. Bei der Definition des homogenen Werkstoffs in Artikel 3 Nummer 20 nennt die Richtlinie das Schleifen (abrasive processes) unter den mechanischen Vorgängen, mit denen sich Werkstoffe trennen lassen. Eine Beschichtung lässt sich abschleifen; nach dieser Definition bilden Beschichtung und Stahl darunter nicht denselben homogenen Werkstoff. Der nächste Schritt ist unsere Schlussfolgerung, nicht der Wortlaut: Wenn sich die Schicht trennen lässt, ist die Konzentration auf diese Schicht zu beziehen. Der Text regelt, wie getrennt wird; er sagt nicht wörtlich, dass eine vollständige Beschichtung einen homogenen Werkstoff bildet, und für Mehrschichtsysteme haben wir keine amtliche Leitlinie gefunden. Praktisch entscheidend ist der Nenner: Wird eine Mischprobe aus ganzen Schrauben geprüft, ist der Nenner nicht diese Schicht, und das Ergebnis beantwortet nicht die Frage der Richtlinie.

Sind SGS-Bericht und RoHS-Bericht dasselbe Dokument?

SGS ist der Name eines Prüfunternehmens, RoHS der Name einer EU-Richtlinie. SGS kann RoHS-Prüfberichte ausstellen, aber auch Berichte zu Lebensmitteln oder Textilien. Steht in der Bestellung nur „SGS-Bericht beilegen“, ist festgelegt, wer prüft – nicht, auf welche Stoffe, nach welcher Fassung der Vorschrift und an welcher Werkstoffschicht. Wenn, dann so: Cr(VI)-Prüfung nach 2011/65/EU, Probenschicht: Beschichtung.

Wie viele Stoffe beschränkt die RoHS derzeit?

Zehn. Die Directive 2011/65/EU nannte ursprünglich sechs: Blei 0,1 %, Quecksilber 0,1 %, Cadmium 0,01 %, sechswertiges Chrom 0,1 %, polybromierte Biphenyle 0,1 %, polybromierte Diphenylether 0,1 %. Die Commission Delegated Directive (EU) 2015/863 ergänzte vier Phthalate, DEHP, BBP, DBP und DIBP, mit je 0,1 %; sie gelten seit 2019-07-22, für Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente seit 2021-07-22. Cadmium ist zehnmal strenger begrenzt als die übrigen neun; beim Abschreiben wird das leicht übersehen.

Fällt eine Schraube selbst unter die RoHS?

Die RoHS gilt für Elektro- und Elektronikgeräte; Anhang I nennt elf Kategorien. Eine Schraube ist für sich kein Gerät; die Pflicht wird vom Gerätehersteller weitergegeben. Soll das Gerät konform sein, muss jeder homogene Werkstoff darin konform sein, auch die Beschichtung der Verbindungselemente. Der Käufer braucht also den Nachweis, dass dieses Teil sein Gerät nicht vorschriftswidrig macht.

Quellen

Die beiden RoHS-Zitate wurden wörtlich in der Directive 2011/65/EU auf EUR-Lex gelesen: der Titel von Anhang II und die Definition des homogenen Werkstoffs in Artikel 3 Nummer 20; hier sind sie übersetzt wiedergegeben. Die sechs beschränkten Stoffe mit ihren Konzentrationen und die elf Kategorien des Geltungsbereichs in Anhang I stammen von derselben Seite; die vier ergänzten Phthalate und die beiden Geltungstermine aus (EU) 2015/863. Dass die Richtlinie abrasive processes unter den mechanischen Vorgängen nennt, mit denen sich Werkstoffe trennen lassen, ist Wortlaut; dass eine vollständige Beschichtung jeweils einen eigenen homogenen Werkstoff bildet, haben wir daraus geschlossen, es steht nicht im Text, und der Artikel weist darauf hin. Wie Mehrschichtsysteme (Zink + Konversionsschicht + Versiegelung) aufzuteilen sind, dazu haben wir keine amtliche Leitlinie gefunden. Zur REACH haben wir nur Titel und Regelungsgegenstand bestätigt. Den Wortlaut von Artikel 33 konnten wir nicht lesen: Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex (02006R1907-20140410) lieferte Erwägungsgründe und Inhaltsverzeichnis, die Artikel waren abgeschnitten; über ELI-Anker war er ebenfalls nicht abrufbar, und die Seite der ECHA zur Kandidatenliste antwortete mit 403. Diese Seite nennt daher keine REACH-Grenzwerte, nicht, worauf sich 0,1 % w/w bezieht, und keine SCIP-Meldung, sondern nur, dass es sich um einen anderen Mechanismus handelt. Die ELV (2000/53/EC) wurde auf einer anderen Seite nur dem Namen nach erwähnt und diesmal nicht gelesen, daher wird sie nicht ausgeführt. Die Abschnitte zu den vier Bescheinigungstypen der EN 10204, zu ISO 16228 und zur Schmelzennummer übernehmen die geprüften und belegten Ergebnisse unserer Seite zum Werkszeugnis; die Unterscheidung von Passivierung und Chromatierung nach ISO 4042:2022 übernehmen sie von den Seiten zu gemischten Beschichtungen und zu Beschichtungskurzzeichen. Diese Seite behauptet nicht, dass ein Werkszeugnis niemals Angaben zur Beschichtung enthält – sie stellt fest, dass in den Feldern der Seite, die wir gelesen haben, die Oberflächenbehandlung als Kurzzeichen und Salzsprühnebel-Dauer erscheint, ohne chemische Analyse der Schicht. Prüfumfang und Preise von SGS gehören nicht zu dieser Seite, und sie behauptet auch nicht, ein SGS-Bericht sei nutzlos; er ist nützlich, beantwortet aber eine andere Frage.

Anfrage

Für ein Angebot geht es deutlich schneller, wenn Sie beides getrennt angeben: beim Werkszeugnis ISO 16228 F3.1 mit Angabe der Schmelzennummer; bei der Beschichtung das Kurzzeichen nach ISO 4042, und wenn Sie Angaben zu sechswertigem Chrom brauchen, den Vermerk „nach 2011/65/EU, Probenschicht: Beschichtung“. Wenn Sie noch nicht wissen, was auf der Geräteseite verlangt wird, beschreiben Sie die Endanwendung; wir antworten, welches Dokument welche Frage beantwortet, und besprechen dann die Spezifikation.

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